Insekten essen: Welche Arten in der EU zugelassen sind
Vier Arten, mehrere Formen: welche Insekten als Lebensmittel erlaubt sind, seit wann, und was das Etikett verraten muss.
Kennzahlen auf einen Blick
- 4zugelassene ArtenStand Oktober 2026, Unionsliste prüfen
- 2021erste Zulassunggetrocknete Mehlwurm-Larven
- 5 JahreDatenschutz für Antragstellerbei Zulassungen auf Basis geschützter Daten
In der EU dürfen Sie derzeit Lebensmittel aus vier Insektenarten kaufen und essen: Mehlwurm, Buffalowurm, Hausgrille und Europäische Wanderheuschrecke. Jede Art ist nur in den Formen erlaubt, die in ihrer Zulassung stehen, also zum Beispiel getrocknet, gefroren, als Paste oder als Pulver. Alle anderen Insekten gelten als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und dürfen nicht als Lebensmittel verkauft werden.
Hier finden Sie die Arten im Einzelnen, die Formen, die Zulassungsgeschichte und die Hinweise, die auf dem Etikett stehen müssen. Allgemeines zu Nährwerten und Akzeptanz steht auf der Themenseite Insekten als Lebensmittel.
Warum Insekten eine Zulassung brauchen
Ausschlaggebend ist ein Datum: der 15. Mai 1997. Lebensmittel, die vor diesem Stichtag in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig. Für Insekten trifft das zu, obwohl sie in anderen Teilen der Welt traditionell gegessen werden. Seit 2018 regelt die Verordnung (EU) 2015/2283 das Verfahren EU-weit. Davor gab es Übergangslösungen, unter denen einzelne Länder wie Belgien oder die Niederlande den Verkauf bestimmter Insekten geduldet hatten.
Das Verfahren läuft in drei Schritten:
- Antrag: Ein Unternehmen reicht bei der EU-Kommission ein Dossier ein, mit Angaben zu Art, Zucht, Futter, Verarbeitung, Zusammensetzung und geplanter Verwendung.
- Bewertung: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft die Sicherheit, unter anderem Mikrobiologie, Schadstoffe, Allergene und den Nährwert im Vergleich zu bestehenden Lebensmitteln.
- Entscheidung: Die Kommission legt einen Entwurf vor, die Mitgliedstaaten stimmen im zuständigen Ausschuss ab. Mit der Durchführungsverordnung wird das Produkt in die Unionsliste aufgenommen.
Ab dann darf das beschriebene Erzeugnis verkauft werden. Basiert die Zulassung auf geschützten Studien des Antragstellers, darf in den ersten fünf Jahren nur dieser Antragsteller das Produkt vermarkten. Andere Unternehmen müssen eigene Daten vorlegen oder warten.
Die vier zugelassenen Arten im Überblick
| Art | Deutscher Name | Stadium | Zugelassene Formen | Rechtsakte (Auswahl) |
|---|---|---|---|---|
| Tenebrio molitor | Mehlwurm, Larve des Mehlkäfers | Larve | getrocknet; gefroren, getrocknet und als Pulver; UV-behandeltes Pulver | 2021/882, 2022/169, 2025/89 |
| Locusta migratoria | Europäische Wanderheuschrecke | ausgewachsenes Tier | gefroren, getrocknet, Pulver | 2021/1975 |
| Acheta domesticus | Hausgrille, Heimchen | ausgewachsenes Tier | gefroren, getrocknet, Pulver; teilweise entfettetes Pulver | 2022/188, 2023/5 |
| Alphitobius diaperinus | Buffalowurm, Larve des Getreideschimmelkäfers | Larve | gefroren, Paste, getrocknet, Pulver | 2023/58 |
Die Zahlen in der rechten Spalte sind die Nummern der Durchführungsverordnungen. Wer es genau wissen will, schaut in die konsolidierte Unionsliste der neuartigen Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470). Dort stehen auch die Spezifikationen, also Grenzwerte für Feuchtigkeit, Eiweiß, Fett, Mikroorganismen und Schadstoffe.
Mehlwurm: die erste Zulassung
Getrocknete Larven des Mehlkäfers waren im Jahr 2021 das erste Insekt, das EU-weit als Lebensmittel zugelassen wurde. Später kamen gefrorene Larven, Paste und Pulver hinzu, Anfang 2025 außerdem ein mit UV-Licht behandeltes Pulver. Die UV-Behandlung zielt auf einen höheren Gehalt an Vitamin D. Mehlwürmer sind die bekannteste Art im deutschen Handel, etwa als Snack oder als Zutat in Nudeln und Backwaren.
Wanderheuschrecke
Die Europäische Wanderheuschrecke ist das größte der vier Insekten. Zugelassen sind gefrorene, getrocknete und gemahlene Tiere. Vor dem Verzehr werden Beine und Flügel häufig entfernt, weil sie hart sind. Im Handel spielt sie eine kleinere Rolle als Mehlwurm und Grille.
Hausgrille (Heimchen)
Die Hausgrille wurde 2022 zunächst gefroren, getrocknet und als Pulver zugelassen, 2023 folgte ein teilweise entfettetes Pulver. Die Zulassung des entfetteten Pulvers sorgte Anfang 2023 für viele Falschmeldungen in sozialen Netzwerken, wonach Insekten künftig ohne Kennzeichnung in Brot oder Nudeln landen würden. Das stimmt nicht: Die Zutat muss im Zutatenverzeichnis genannt werden.
Buffalowurm
Die Larve des Getreideschimmelkäfers ist kleiner als der Mehlwurm und wurde 2023 zugelassen, in den Formen gefroren, Paste, getrocknet und Pulver. Sie wird vor allem in den Niederlanden gezüchtet.
Was nicht zugelassen ist
Eine Reihe von Insekten taucht in Berichten über Insektennahrung auf, ist in der EU als Lebensmittel aber nicht erlaubt:
- Schwarze Soldatenfliege (Hermetia illucens): als Futtermittel weit verbreitet, als Lebensmittel nicht zugelassen.
- Seidenraupenpuppen, Wasserwanzen, Ameisen, Termiten: in Asien, Afrika oder Lateinamerika verbreitet, in der EU ohne Zulassung.
- Wildgesammelte Insekten: Auch wenn die Art zugelassen ist, gilt die Zulassung für Tiere aus kontrollierter Zucht mit festgelegtem Futter.
Weitere Anträge liegen bei der EFSA, die Liste kann also wachsen. Verlässlich ist nur die aktuelle Unionsliste, nicht die Ankündigung eines Herstellers.
Insekten ohne Novel-Food-Zulassung: Karmin und Schellack
Zwei Stoffe aus Insekten sind deutlich älter als die neuen Zulassungen. Der rote Farbstoff Karmin (E 120) stammt aus Cochenilleschildläusen, Schellack (E 904) aus den Ausscheidungen von Lackschildläusen. Beide sind als Zusatzstoffe zugelassen und erscheinen in der Zutatenliste mit Namen oder E-Nummer. Wer Insekten aus ethischen Gründen meiden möchte, sollte also auch auf diese beiden achten. Mit Insekten als Eiweißlieferanten haben sie nichts zu tun.
Was auf dem Etikett stehen muss
Die Zulassungen schreiben vor, wie das Produkt bezeichnet wird, etwa „getrocknete Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ oder „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Für Sie als Käufer heißt das:
- Die Insektenzutat steht im Zutatenverzeichnis mit Art und Form.
- Ein Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen ist vorgeschrieben, vor allem für Menschen mit Allergie gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben.
- Allergene aus dem Futter, etwa Gluten aus Weizenkleie, können im Endprodukt enthalten sein und werden dann gekennzeichnet.
- Wie bei jedem Lebensmittel gelten die allgemeinen Regeln der Lebensmittelinformationsverordnung zu Mindesthaltbarkeit, Nährwerten und Herkunft des Herstellers.
Checkliste für den Kauf
Bevor Sie ein Insektenprodukt kaufen, lohnt ein kurzer Blick auf diese Punkte:
- Steht die Art auf dem Etikett, und ist es eine der vier zugelassenen?
- Ist das Produkt als Lebensmittel gekennzeichnet, nicht als Tierfutter?
- Gibt es eine deutsche Zutatenliste und eine Nährwerttabelle?
- Ist ein Allergiehinweis vorhanden?
- Nennt der Anbieter einen Hersteller oder Importeur mit Anschrift in der EU?
Bei einem Online-Kauf außerhalb der EU fehlen diese Angaben häufig. Solche Produkte unterliegen nicht der EU-Lebensmittelüberwachung.
Wie Sie den aktuellen Stand selbst prüfen
Weil Zulassungen nach und nach dazukommen, veraltet jede Liste irgendwann. Zwei offizielle Quellen helfen, den Stand selbst nachzuvollziehen:
- Unionsliste der neuartigen Lebensmittel: Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird bei jeder neuen Zulassung geändert. In der konsolidierten Fassung auf dem Rechtsportal der EU stehen alle zugelassenen Insektenprodukte mit Spezifikation, Verwendungszweck und Kennzeichnungsvorgaben.
- Antragsregister der EFSA: Hier sind laufende Anträge mit ihrem Bearbeitungsstand aufgeführt. Ein Eintrag bedeutet aber nur, dass geprüft wird, nicht, dass das Produkt erlaubt ist.
Bei Pressemeldungen über eine „neue Zulassung“ lohnt sich ein zweiter Blick. Oft geht es um ein positives EFSA-Gutachten. Das ist ein wichtiger Schritt, verkauft werden darf das Produkt aber erst, wenn die Kommission die Durchführungsverordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist. Zwischen Gutachten und Zulassung können mehrere Monate liegen.
Auch die Formulierung „Insekten in Lebensmitteln erlaubt“ greift zu kurz. Erlaubt ist immer ein bestimmtes Erzeugnis einer bestimmten Art, in festgelegter Form und für festgelegte Lebensmittelgruppen wie Backwaren, Teigwaren oder Snacks.
Wie es weitergeht
Mit vier Arten ist das Angebot in der EU überschaubar, und der Absatz bleibt bisher klein. Für die Zukunft sind zwei Entwicklungen absehbar: Weitere Formen der bereits zugelassenen Arten, etwa neue Verarbeitungsverfahren, und einzelne neue Arten, sofern die EFSA deren Sicherheit bestätigt. Wie Insektenprotein ernährungsphysiologisch abschneidet und wie man es in der Küche einsetzt, zeigt der Beitrag Mehlwurmpulver und Grillenmehl. Ob Insekten wirklich klimafreundlicher sind als Fleisch, beleuchtet der Artikel zur Ökobilanz von Insektenprotein.
Fragen und Antworten
- Sind Mehlwürmer aus dem Zoohandel als Lebensmittel erlaubt?
- Nein. Futterinsekten für Reptilien oder Vögel werden nach den Regeln für Futtermittel oder Heimtierbedarf gezüchtet, nicht nach Lebensmittelrecht. Für den Verzehr sollten Sie nur Produkte kaufen, die als Lebensmittel gekennzeichnet sind und eine vollständige Zutatenliste tragen.
- Ist die Schwarze Soldatenfliege als Lebensmittel zugelassen?
- Nein. Larven der Schwarzen Soldatenfliege werden in der EU als Futtermittel genutzt, etwa in der Fisch- und Geflügelfütterung. Eine Zulassung als Lebensmittel für Menschen besteht nach aktuellem Stand nicht.
- Gilt die Zulassung für jedes Insekt einer Art?
- Sie gilt für die beschriebene Art, das Entwicklungsstadium und die Form, zum Beispiel getrocknete Larven oder teilweise entfettetes Pulver. Eine neue Form oder ein deutlich anderes Herstellungsverfahren kann eine eigene Zulassung brauchen.
- Ist Karmin aus Läusen nicht auch ein Insekt im Essen?
- Ja, der rote Farbstoff Karmin (E 120) wird aus Schildläusen gewonnen und ist seit langem als Zusatzstoff zugelassen. Er fällt unter das Zusatzstoffrecht und nicht unter die Novel-Food-Zulassungen für Insekten als Zutat.
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Redaktion food2020.eu · zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.